8.12.2011

Kühlkettenpflichtige Medikamente

Kühlkettenpflichtige Medikamente

In Deutschland gibt es aktuell ca. 250 Arzneimittel, die kühlkettenpflichtig sind, d. h. sie müssen in einem Temperaturbereich zwischen +2° C und +8° C gelagert oder transportiert werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Insuline
  • Impfstoffe
  • Antibiotika
  • bestimmte Augentropfen
  • Interferone
  • Wachstumshormone etc.

Allzu oft wird die Bedeutung dieser Kühlkette für die Sicherheit des Arzneimittels und somit für die Gesundheit des Patienten verkannt.
Schon eine kurzfristige Unterbrechung der Kühlkette kann zu Verunreinigungen, oder Wirkungsverlust des Medikamentes führen.
Riskant ist aber auch eine zu starke Kühlung (Einfrieren!) von Ampullen, Insulinpatronen oder Spritzen.
Hier kann es zu Haarrissen und somit zu Verunreinigungen des Arzneimittels kommen.

Achten Sie deshalb beim Kauf einer Kühltasche für Ihre kühl(ketten)pflichtigen Medikamente darauf, dass in dieser Tasche Ihre Medikamente nicht unter 0°C gekühlt werden und das eine ausreichend lange Kühlung gegeben ist.

 

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