8.12.2011

Gesetzliche Regeln zur Kühlkette bei Medikamenten

Gesetzliche Regeln zur Kühlkette bei Medikamenten

Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit einer sorgfältigen Kühlkette für zahlreiche (in Deutschland ca. 250) Mediikamente erkannt und im November 2006 die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) für die Lagerung und den Transport festgelegt.
Diese gesetzliche Regelung gilt nur vom Hersteller bis zum Apotheker oder Arzt. Die Patienten werden alleine gelassen und unter Eigenverantwortlichkeit gestellt.
Doch wie soll ein Patient sicherstellen, ob er die mitgeführten Medikamente sachgemäß kühlt. wenn selbst, fast 40 % der Hausärzte* beispielsweise Impfstoffe außerhalb des vorgeschriebenen Temperaturbereichs lagerten (*Studie aus Irland).
Patienten vertrauen erfahrungsgemäß auf Kühltaschen, die sie in der Apotheke kaufen können oder über die Pharmaindustrie vom Arzt erhalten.

Eine vom TÜV Rheinland durchgeführte Messreihe hat gezeigt, dass eigentlich alle bisher in Apotheken erhältlichen Kühltaschen den Anforderungen nicht genügen – bis auf eine: die COOL*Safe®-Kühltasche.
Sie verhindert eine zu starke Kühlung (Einfriergefahr!) der Medikamente und hält gleichzeitig stundenlang den Temperaturbereich zwischen +2° C und + 8° C.

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